Fragebogen nach Beendigung einer Qualifizierung
Die AEP ist gegenüber der Agentur für Arbeit verpflichtet, ein halbes Jahr nach Beendigung der Maßnahme alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach ihrem aktuellen Status zu befragen. Wir bitten Sie deshalb um entsprechende Auskunft und danken Ihnen dafür im Voraus. Der Datenschutz ist für Sie gewährleistet.



